Vollmacht
16. Dezember 2009
- Vollmacht Steuerrecht
- Vollmacht
Diese Vollmacht benutzen Sie bitte, wenn es um die Vertretung vor Behörden, Finanzämtern oder Gerichten in allen Steuerangelegenheiten geht.
Diese Vollmacht benutzen Sie bitte, wenn es um die Vertretung in allen anderen Angelegenheiten geht, wie z.B. die Strafverteidigung, die Geltendmachung von Ansprüchen oder Vertretung in familienrechtlichen Sachen
- Einzugsermächtigung
Die Einzugsermächtigung benutzen Sie bitte, wenn sie wünschen, dass die fälligen Honorare von Ihrem Konto eingezogen werden sollen.
- Abbuchungsvollmacht
Die Abbuchungsvollmacht geben Sie bitte unterschrieben bei Ihrer Bank ab und lassen sich den Erhalt quittieren. Eine Kopie der Quittung senden Sie sodann bitte an uns.
