Vollmacht

16. Dezember 2009
  • Vollmacht Steuerrecht
  • Diese Vollmacht benutzen Sie bitte, wenn es um die Vertretung vor Behörden, Finanzämtern oder Gerichten in allen Steuerangelegenheiten geht.

  • Vollmacht
  • Diese Vollmacht benutzen Sie bitte, wenn es um die Vertretung in allen anderen Angelegenheiten geht, wie z.B. die Strafverteidigung, die Geltendmachung von Ansprüchen oder Vertretung in familienrechtlichen Sachen

  • Einzugsermächtigung
  • Die Einzugsermächtigung benutzen Sie bitte, wenn sie wünschen, dass die fälligen Honorare von Ihrem Konto eingezogen werden sollen.

  • Abbuchungsvollmacht
  • Die Abbuchungsvollmacht geben Sie bitte unterschrieben bei Ihrer Bank ab und lassen sich den Erhalt quittieren. Eine Kopie der Quittung senden Sie sodann bitte an uns.

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