Vollmacht | Impressum | Kontakt | Datenschutz

Vollmachten

  • Vollmacht Steuerrecht
    Diese Vollmacht benutzen Sie bitte, wenn es um die Vertretung vor Behörden, Finanzämtern oder Gerichten in allen Steuerangelegenheiten geht.
  • Vollmacht (z.B. Vertretung im (Steuer-)Strafverfahren)
    Diese Vollmacht benutzen Sie bitte, wenn es um die Vertretung in allen anderen Angelegenheiten geht, wie z.B. die Strafverteidigung, die Geltendmachung von Ansprüchen oder Vertretung in familienrechtlichen Sachen.
  • Einzugsermächtigung
    Die Einzugsermächtigung benutzen Sie bitte, wenn sie wünschen, dass die fälligen Honorare von Ihrem Konto eingezogen werden sollen.
  • Abbuchungserlaubnis
    Die Abbuchungsvollmacht geben Sie bitte unterschrieben bei Ihrer Bank ab und lassen sich den Erhalt quittieren. Eine Kopie der Quittung senden Sie sodann bitte an uns.
» Steuerkalender
» Neuen Mitarbeiter

Neuigkeiten


Schnellkontakt

Haben Sie Fragen?
Wir versuchen Ihnen schnell zu helfen.


+49 40 75 25 27 75


2012 © ELBTAX. Alle Rechte vorbehalten.
ELBTAX ist ein Geschäftsbereich der Kanzlei Ketelsen.