<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Elbtax - Ketelsen Rechtsanwaltskanzlei</title>
	<atom:link href="http://www.elbtax.com/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.elbtax.com</link>
	<description>Steuern und Recht</description>
	<lastBuildDate>Sun, 07 Mar 2010 09:08:45 +0000</lastBuildDate>
	<generator>http://wordpress.org/?v=2.9.2</generator>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
			<item>
		<title>Steuersünder fürchten Datenklau-CD</title>
		<link>http://www.elbtax.com/2010/02/05/steuersunder-furchten-datenklau-cd/</link>
		<comments>http://www.elbtax.com/2010/02/05/steuersunder-furchten-datenklau-cd/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 05 Feb 2010 07:39:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Daten-CD]]></category>
		<category><![CDATA[Selbstanzeige]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerfahndung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuersünder]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.elbtax.com/?p=69</guid>
		<description><![CDATA[Man kann sicherlich geteilter Meinung sein über den geplanten und gestern beschlossenen Ankauf einer CD mit Daten deutscher Steuersünder durch die Bundesregierung. Dies könnte den Tatbestand der hehlerei darstellen und ggf. auch die Verwertung der Daten vor Gericht unzulässig machen. Jedoch haben die Gerichte in bisher mehr als 100 Fällen die Zulässigkeit solcher Daten bejaht.
Man [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Man kann sicherlich geteilter Meinung sein über den geplanten und gestern beschlossenen Ankauf einer CD mit Daten deutscher Steuersünder durch die Bundesregierung. Dies könnte den Tatbestand der hehlerei darstellen und ggf. auch die Verwertung der Daten vor Gericht unzulässig machen. Jedoch haben die Gerichte in bisher mehr als 100 Fällen die Zulässigkeit solcher Daten bejaht.</p>
<p>Man kann und sollte sich daher nicht auf die Unzulässigkeit der Verwertung verlassen, sondern lieber gleich handeln. Bevor die Steuerfahndungsbehörden nämlich anfangen zu ermitteln, kann jeder der betroffenen ca. 1.500 mutmaßlichen Steuerhinterzieher eine sog. Selbstanzeige machen. Wenn dann die hinterzogenen Steuern fristgerecht nachgezahlt werden, bleibt derjenige straffrei. Danach wird die Tat in der Regel schwerwiegendere Folgen für den Steuersünder haben.</p>
<p>Befürchten auch Sie, betroffene zu sein, haben Sie sich auch bereits mit dem Gedanken befasst, eine Selbstanzeige zu machen, oder wird gegen Sie bereits ermittelt, dann beraten wir Sie gerne. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.elbtax.com/2010/02/05/steuersunder-furchten-datenklau-cd/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Anwendungszeitpunkt des neuen Förderhöchstbetrags für Handwerkerleistungen</title>
		<link>http://www.elbtax.com/2009/10/16/anwendungszeitpunkt-des-neuen-forderhochstbetrags-fur-handwerkerleistungen/</link>
		<comments>http://www.elbtax.com/2009/10/16/anwendungszeitpunkt-des-neuen-forderhochstbetrags-fur-handwerkerleistungen/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 16 Oct 2009 10:55:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mitteilungen]]></category>
		<category><![CDATA[Einspruch]]></category>
		<category><![CDATA[Handwerkerrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerabzug]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.elbtax.com/?p=61</guid>
		<description><![CDATA[Handwerkerrechnung für Renovierungs- und Reparaturarbeiten des Wohnraumes führen seit 2009 in einer Höhe von 20%, aber maximal 1.200,- EUR, des in der Rechnung gesondert ausgewiesenen Arbeitslohns zu einem direkten Abzug der Steuerschuld. In den Jahren davor waren es nur 600,- EUR.
Ende 2008 wurde die entsprechende Vorschrift im Einkommensteuergesetz in zwei verschiedenen Änderungspaketen überarbeitet. Hierbei wurden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Handwerkerrechnung für Renovierungs- und Reparaturarbeiten des Wohnraumes führen seit 2009 in einer Höhe von 20%, aber maximal 1.200,- EUR, des in der Rechnung gesondert ausgewiesenen Arbeitslohns zu einem direkten Abzug der Steuerschuld. In den Jahren davor waren es nur 600,- EUR.</p>
<p>Ende 2008 wurde die entsprechende Vorschrift im Einkommensteuergesetz in zwei verschiedenen Änderungspaketen überarbeitet. Hierbei wurden die Übergangsregelungen offenbar nicht aufeinander abgestimmt, so dass begründete Hoffnung besteht, dass der neue Höchstbetrag von 1.200 € bereits für das Jahr 2008 gilt.</p>
<p>Es besteht zwar kein Rechtsanspruch, dass vergleichbare Fälle insoweit offen gehalten werden, jedoch sollten betroffene Steuerzahler dennoch gegen den Steuerbescheid für 2008 Einspruch einlegen und außerdem einen Antrag auf Ruhen des Verfahrens stellen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.elbtax.com/2009/10/16/anwendungszeitpunkt-des-neuen-forderhochstbetrags-fur-handwerkerleistungen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Häusliches Arbeitszimmer &#8211; Aussetzung der Vollziehung</title>
		<link>http://www.elbtax.com/2009/10/09/haeusliches-arbeitszimmer-aussetzung-der-vollziehung/</link>
		<comments>http://www.elbtax.com/2009/10/09/haeusliches-arbeitszimmer-aussetzung-der-vollziehung/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 09 Oct 2009 08:24:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[BMF]]></category>
		<category><![CDATA[Entscheidungen]]></category>
		<category><![CDATA[Aussetzung der Vollziehung]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[BFH]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesfinanzhof]]></category>
		<category><![CDATA[Häusliches Arbeitszimmer]]></category>
		<category><![CDATA[verfassungswidrig]]></category>
		<category><![CDATA[Werbungskosten]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.elbtax.com/?p=59</guid>
		<description><![CDATA[Mit Schreiben vom 06.10.2009 (IV A 3 &#8211; S 0623/09/10001) weist das BMF die Finanzämter an, Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung, in denen ab Veranlagungszeitraum 2007 Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht werden, stattzugeben.
Voraussetzung dafür ist:
- die betriebliche/berufliche Nutzung des Arbeitszimmers &#8211; entsprechend der bis zum 31.12.2006 geltenden Rechtslage &#8211; beträgt mehr als 50 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit Schreiben vom 06.10.2009 (IV A 3 &#8211; S 0623/09/10001) weist das BMF die Finanzämter an, Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung, in denen ab Veranlagungszeitraum 2007 Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht werden, stattzugeben.</p>
<p>Voraussetzung dafür ist:<br />
- die betriebliche/berufliche Nutzung des Arbeitszimmers &#8211; entsprechend der bis zum 31.12.2006 geltenden Rechtslage &#8211; beträgt mehr als 50 v.H. der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit oder<br />
- für die betriebliche/berufliche Tätigkeit steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung.</p>
<p>Die Aufwendungen sind dann höchstens bis zu einem Betrag von 1.250 € zu berücksichtigen. Aussetzung der Vollziehung &#8211; also vorläufiger Rechtsschutz &#8211; ist laut BMF auch dann zu gewähren, wenn dies zu einer  vorläufigen Erstattung entrichteter Vorauszahlungen bzw. anzurechnender Steuerabzugsbeträge führt.</p>
<p>Seit dem Veranlagungszeitraum 2007 sind die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grds. nicht mehr als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abziehbar, außer das Arbeitszimmer bildet den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung. Dieser Abzugseinschränkung war in letzter Zeit vermehrt Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. Mit Beschluss v. 8.5.2009 (Az. 1 K 2872/08 E) machte der 1. Senat des FG Münster deutlich, dass er die ab dem Jahr 2007 geltende Regelung zumindest teilweise für verfassungswidrig halte. Das finanzgerichtliche Verfahren wurde daher ausgesetzt und die Frage der Verfassungswidrigkeit der Neuregelung ab 2007 dem BVerfG vorgelegt. Zuletzt hatte auch der BFH Zweifel an diesem Abzugsverbot geäußert (BFH, Beschluss v. 25.8.2009 &#8211; VI B 69/09).</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.elbtax.com/2009/10/09/haeusliches-arbeitszimmer-aussetzung-der-vollziehung/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Außenprüfung &#8211; Kein umfassendes Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung</title>
		<link>http://www.elbtax.com/2009/10/08/aussenpruefung-kein-umfassendes-datenzugriffsrecht-der-finanzverwaltung/</link>
		<comments>http://www.elbtax.com/2009/10/08/aussenpruefung-kein-umfassendes-datenzugriffsrecht-der-finanzverwaltung/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 08 Oct 2009 12:14:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bundesfinanzhof]]></category>
		<category><![CDATA[Entscheidungen]]></category>
		<category><![CDATA[Abgabenordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Außenprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[BFH]]></category>
		<category><![CDATA[Datenzugriff]]></category>
		<category><![CDATA[Einsicht in gesetzlich nicht geforderte Aufzeichnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzverwaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Grundsatzentscheidung]]></category>
		<category><![CDATA[§ 147 AO]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.elbtax.com/?p=54</guid>
		<description><![CDATA[Mit einer Grundsatzentscheidung (Urteil 24. Juni 2009 &#8211; VIII R 80/06) hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass vom Finanzamt kein Zugriff auf Daten von gesetzlich nicht vorgeschriebenen elektronischen Aufzeichnungen verlangt werden könne.
Die Vorschrift des § 147 Abs. 6 der Abgabenordnung (AO) eröffnet den Außenprüfungsdiensten der Steuerverwaltung im Rahmen einer Außenprüfung das Recht, in elektronisch geführte Daten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit einer Grundsatzentscheidung (Urteil 24. Juni 2009 &#8211; VIII R 80/06) hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass vom Finanzamt kein Zugriff auf Daten von gesetzlich nicht vorgeschriebenen elektronischen Aufzeichnungen verlangt werden könne.</p>
<p>Die Vorschrift des § 147 Abs. 6 der Abgabenordnung (AO) eröffnet den Außenprüfungsdiensten der Steuerverwaltung im Rahmen einer Außenprüfung das Recht, in elektronisch geführte Daten und Aufzeichnungen Einsicht zu nehmen und diese maschinell auszuwerten. Die Finanzverwaltung ist auf diese Weise erstmals in der Lage, sehr große Datenmengen mit überschaubarem Aufwand und innerhalb vergleichsweise kurzer Zeit effektiv zu überprüfen.</p>
<p>Eine Freiberufler-Sozietät, die ihren Gewinn gemäß §  4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelte, hatte sich in der Außenprüfung geweigert, einer entsprechenden Aufforderung des Prüfers Folge zu leisten, ihm Einsicht in die von ihr freiwillig erstellte elektronische Bestandsbuchhaltung zu gewähren. Das Finanzgericht (FG) hatte der Sozietät Recht gegeben. Der BFH hat das Urteil des FG nun bestätigt und zu den Grenzen des Dateneinsichtsrechts grundsätzlich Stellung genommen.</p>
<p>Nach dem Gesetz bestehe das Einsichtsrecht nur im Umfang der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht in § 147 Abs. 1 AO. Deren Umfang war bislang unklar. Der BFH hat entschieden, dass nur solche Unterlagen gemäß § 147 Abs. 1 AO aufzubewahren sind, die zum Verständnis und zur Überprüfung gesetzlich geforderter Aufzeichnungen erforderlich sind. Gesetzliche Aufzeichnungs- und in der Folge entsprechende Aufbewahrungspflichten treffen zwar auch sog. Einnahmenüberschussrechner. Da das Finanzamt im Streitfall aber Einsicht in gesetzlich nicht geforderte Aufzeichnungen verlangt hatte, war sein Verlangen rechtswidrig.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.elbtax.com/2009/10/08/aussenpruefung-kein-umfassendes-datenzugriffsrecht-der-finanzverwaltung/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>
